Archive for Mai, 2009

Private Krankenversicherungen bilden, um die Beiträge im Alter trotz zunehmender Kosten für medizinische Behandlungen stabil zu halten, Alterungsrückstellungen. Diese sind Bestandteil der Beitragsberechnung, stellen aber kein persönliches Guthaben dar. Bisher verblieben die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel bei der alten Versicherung, dies führte dazu, dass gerade ältere Versicherungsnehmer kaum einen Wechsel wagten. Mit der Gesundheitsreform wurde die Mitnahme der Alterungsrückstellung eingeführt. Da aber bisher keine individuelle Alterungsrückstellung gebildet wurde, kann diese nur in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden. War der Versicherte in einem höheren Tarif bedeutet das für ihn finanzielle Nachteile, ein Teil der Alterungsrückstellungen verbleibt weiterhin bei der alten Versicherung.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Mitgliedern nur einen Standarttarif anbietet, können privat Krankenversicherte einen Leistungsumfang wählen, der ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Vorerkrankungen führen in der Regel zu Risikozuschlägen.

Freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalt, Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente (abzüglich vereinbarten Eigenanteil), volle Erstattung der Kosten für Zahnersatz sind nur einige Vorteile einer privaten Krankenversicherung.

Besonders für junge Singles und Ehepaare mit überdurchschnittlichem Einkommen ist eine private Krankenversicherung zu empfehlen. Für Familien mit Kindern ist zu bedenken, dass private Krankenversicherungen keine Familienversicherung anbieten können.